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Anmeldeformular für den Menschen mit Beeinträchtigung zum DUOday im Lahn-Dill-Kreis am 30. Oktober 2025

Was ist der DUOday?

Das ist ein Tag für Menschen mit Beeinträchtigung (geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigung). DUOday ist ein schweres Wort! Das ist Englisch. Duo heißt zu zweit. Day heißt Tag. 

Ein Mensch mit Beeinträchtigung arbeitet für einen Tag mit einem Mitarbeiter einer Firma zusammen. 

Der Mensch mit Beeinträchtigung zeigt sein Können. Die Firma lernt ihn kennen. 

Fragen?

Rufen Sie die Wirtschaftsförderung des Lahn-Dill-Kreises an:
Telefon: 06441 407-1222
E-Mail:
duo-day@lahn-dill-kreis.de

Datenschutz

Wir geben Ihre Daten weiter, damit Sie am DUOday teilnehmen können. Die Partner Einrichtung oder der Betrieb bekommt Ihre Daten. Ihre Daten werden nicht an andere Länder oder an Organisationen außerhalb des DUOday weitergegeben.

In dieser Umfrage sind 17 Fragen enthalten.

Informationsblatt

gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Gemäß Art. 13 DS-GVO sind wir verpflichtet, Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer  personenbezogenen Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit dem von Ihnen gewünschten Verwaltungshandeln mitteilen,  zu informieren.

Kontaktdaten

Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises,
Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar,  
Telefon: 06441-407-0, E-Mail: info@lahn-dill-kreis.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 ff. DS-GVO in Verbindung mit §§ 5 ff. HDSIG
Datenschutzbeauftragter des Lahn-Dill-Kreises                                     
Telefon: 06441-407-2750,                                  
E-Mail: datenschutz@lahn-dill-kreis.de

 

Zweck, Umfang und Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

Die im Anmeldeformular zum DUOday im Lahn-Dill-Kreis angegebenen sowie im weiteren Verlauf ggf. zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Organisation und Durchführung des DUOdays sowie zur Vermittlung (Matching) zwischen teilnehmenden Betrieben/Einrichtungen und Menschen mit Beeinträchtigungen erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die oben genannte Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1a DS-GVO.

Zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens werden Ihre Daten an die DUOday Partner:innen weitergegeben. Eine Weiterleitung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nicht.  

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist aus den genannten Gründen für die Durchführung des Verwaltungshandelns erforderlich. Bei Nichtangabe der Daten kann die Teilnahme am DUOday nicht gewährleistet werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesseses.

 

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden bei uns entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die nebenstehend angegebene Dauer gespeichert. Danach werden sie gelöscht.

Speicherdauer: 31.12.2025

 

Ihre Rechte als Betroffene/r

Als betroffene Person haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DS-GVO, ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 17 DS-GVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung  gem. Art. 18 DS-GVO,  ein Recht auf Datenübertragbarkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO haben. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, haben Sie das Recht, diese im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Weiterhin haben Sie gem. Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde wegen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, unserer Aufsichtsbehörde.